Barrierefreie Website: Was sagt das Gesetz?

Inhaltsverzeichnis

Warum solltest Du dich mit Barrierefreiheit beschäftigen?

Stell dir vor, Du investierst viel Zeit und Geld in eine neue Website, doch ein erheblicher Teil deiner potenziellen Kunden kann sie gar nicht nutzen. Für Millionen von Menschen mit Behinderungen sind viele digitale Angebote nicht zugänglich. Dabei geht es nicht nur um gesellschaftliche Verantwortung, sondern auch um wirtschaftliche Vorteile. Eine barrierefreie Website bedeutet mehr Kunden, bessere Sichtbarkeit und rechtliche Sicherheit. Ab Juni 2025 wird Barrierefreiheit im Online-Bereich durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zur Pflicht.

Wir wissen, dass Unternehmen nicht nur aus rechtlichen Gründen auf Barrierefreiheit setzen sollten. Google bewertet barrierefreie Webseiten positiv, was sich direkt auf das SEO-Ranking auswirkt. Eine schlecht zugängliche Website kann also nicht nur Kunden verlieren, sondern auch in den Suchergebnissen abgestraft werden. Doch welche Anforderungen gelten genau? Und wie kannst Du deine Website optimieren?

Was regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Die Grundlage für das BFSG bildet der European Accessibility Act (EAA), eine EU-weite Richtlinie, die sicherstellen soll, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen haben. In Deutschland wurde diese Richtlinie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) konkretisiert.

Welche Unternehmen sind zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Das BFSG verpflichtet Unternehmen, die Produkte und Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr anbieten, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Dazu zählen insbesondere Websites, Online-Shops, Apps und Software.

Welche technischen Standards gelten?

Die gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die sicherstellen, dass digitale Inhalte wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sind. Zudem kommt der europäische Standard EN 301 549 zur Anwendung, der detaillierte technische Anforderungen für barrierefreie digitale Angebote definiert.

Monatliche Pauschale

Eine andere weit verbreitete Methode ist die monatliche Pauschale. Hierbei zahlst Du einen festen Betrag pro Monat für eine festgelegte Anzahl von Dienstleistungen. Diese Pauschalen können je nach Umfang der vereinbarten Maßnahmen zwischen 500€ und 15.000€ pro Monat liegen. Monatliche Pauschalen bieten den Vorteil, dass sie eine planbare und kontinuierliche Optimierung ermöglichen.

Bis wann müssen Unternehmen ihre Websites anpassen?

Unternehmen müssen ihre Websites und digitalen Dienstleistungen bis spätestens Juni 2025 anpassen. Die Umsetzung erfordert technische Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen sowie kognitiven Beeinträchtigungen digitale Angebote ohne Barrieren nutzen können.

Die vier Prinzipien der Barrierefreiheit

Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und setzt voraus, dass digitale Inhalte nach folgenden vier Prinzipien gestaltet sind:

  1. Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer zugänglich und sichtbar sein, beispielsweise durch Alternativtexte für Bilder oder Untertitel für Videos.
  2. Bedienbarkeit: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus nutzbar sein, z. B. über die Tastatur oder mit Screenreadern.
  3. Verständlichkeit: Klare Struktur, einfache Sprache und intuitive Navigation erleichtern die Nutzung.
  4. Robustheit: Inhalte müssen auf verschiedenen Endgeräten und mit assistiven Technologien kompatibel sein.

Welche Websites und Online-Shops sind betroffen?

Das BFSG richtet sich vorrangig an Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich anbieten. Dazu gehören insbesondere Anbieter von Bankdienstleistungen, E-Book-Lesegeräten und E-Books, Messenger-Dienstleistungen sowie Anwendungen im Personenverkehr wie Buchungsportale für Flug-, Bahn- oder Busreisen. Ebenso sind Websites mit Kontaktformularen betroffen, da sie eine direkte Interaktionsmöglichkeit für Verbraucher bieten.

Ein zentrales Kriterium ist, dass die digitalen Angebote für Verbraucher zugänglich sind. Wer Produkte oder Dienstleistungen online vertreibt, muss sicherstellen, dass seine Website oder App auch für Menschen mit Behinderungen problemlos nutzbar ist. Dies betrifft insbesondere den Online-Handel, da Online-Shops eine der zentralen Anlaufstellen für Verbraucher sind. Anbieter, die hier nicht rechtzeitig handeln, laufen Gefahr, ab dem Stichtag Juni 2025 nicht mehr rechtskonform zu agieren.

Welche Websites und Online-Shops sind nicht betroffen?

Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regelung. Unternehmen, deren Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro liegt oder die weniger als zehn Beschäftigte haben, sind von der Pflicht zur Barrierefreiheit ausgenommen. Diese Regelung soll verhindern, dass kleinere Unternehmen durch die gesetzlichen Vorgaben übermäßig belastet werden. Dennoch ist es auch für kleinere Anbieter ratsam, sich mit dem Thema Barrierefreiheit auseinanderzusetzen, da eine barrierefreie Website die Nutzerfreundlichkeit erhöht und potenziell mehr Kunden anzieht.

Darüber hinaus gibt es bestimmte spezialisierte Dienstleistungen, die nicht unter das BFSG fallen. Dazu gehören etwa rein interne Anwendungen von Unternehmen, die nicht für die breite Öffentlichkeit bestimmt sind. Allerdings gilt auch hier: Wer langfristig erfolgreich sein möchte, sollte Barrierefreiheit als integralen Bestandteil seiner digitalen Strategie begreifen.

Warum Barrierefreiheit auch für Google und SEO wichtig ist

Viele Unternehmen unterschätzen die Auswirkungen der Barrierefreiheit auf das Google-Ranking. Doch Suchmaschinen wie Google legen großen Wert auf barrierefreie Websites. Warum? Weil eine bessere Nutzerfreundlichkeit, Lesbarkeit und Struktur auch für die allgemeine Suchmaschinenoptimierung (SEO) von Vorteil ist.

  1. Bessere Crawlbarkeit: Klare Seitenstrukturen, korrekte Überschriftenhierarchien und semantisches HTML erleichtern es Google, Inhalte zu verstehen und richtig zu indexieren.
  2. Höhere Verweildauer: Nutzer mit oder ohne Einschränkungen bleiben länger auf einer gut strukturierten und leicht zugänglichen Website – ein positiver Ranking-Faktor.
  3. Geringere Absprungrate: Schwer verständliche oder unzugängliche Seiten führen dazu, dass Nutzer abspringen. Google wertet das als negatives Signal.
  4. Bild-SEO durch Alternativtexte: Alternativtexte für Bilder sind nicht nur für Screenreader-Nutzer wichtig, sondern helfen auch bei der Bilder-Suche von Google.
  5. Mobile Optimierung: Viele Prinzipien der Barrierefreiheit, wie einfache Navigation und klare Kontraste, verbessern auch die mobile Benutzererfahrung – ein entscheidender SEO-Faktor.

Google straft Websites zwar nicht direkt für mangelnde Barrierefreiheit ab, aber die negativen Nutzersignale wirken sich indirekt auf das Ranking aus. Für Unternehmen im E-Commerce oder digitalen Dienstleistungssektor ist dies ein entscheidender Faktor, um die eigene Sichtbarkeit zu steigern.

Welche Anforderungen muss eine barrierefreie Website erfüllen?

Die Umsetzung der Barrierefreiheit erfordert eine Vielzahl an Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle Nutzergruppen gleichermaßen von digitalen Angeboten profitieren können. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die vier Grundprinzipien definieren: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit.

Eine barrierefreie Website sollte folgende Anforderungen erfüllen:

  • Texte müssen in klarer und einfacher Sprache verfasst sein, um auch von Menschen mit kognitiven Einschränkungen verstanden zu werden.
  • Bilder und Grafiken benötigen beschreibende Alternativtexte, damit sie von Screenreadern erfasst werden können.
  • Videos sollten mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen ausgestattet sein, um sie für hörgeschädigte Menschen zugänglich zu machen.
  • Kontaktformulare und Navigationsstrukturen müssen barrierefrei gestaltet sein, sodass sie auch ohne Maus bedient werden können.
  • Die Farbkontraste müssen so gewählt werden, dass Inhalte auch für Menschen mit Sehschwächen gut erkennbar sind.
  • Die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern oder Braille-Displays muss gewährleistet sein.

Unternehmen sollten diese Punkte frühzeitig überprüfen und gegebenenfalls externe Experten hinzuziehen, um sicherzustellen, dass ihre digitalen Angebote den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

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Wichtiger Hinweis

Obwohl das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zahlreiche Anforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen definiert, stellt dieser Artikel keine rechtliche Beratung dar. Unternehmen sollten sich daher frühzeitig mit Experten und Fachstellen austauschen, um sicherzustellen, dass sie ihre Websites und Online-Dienste fristgerecht anpassen.

Warum solltest Du jetzt handeln?

Die Einführung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, profitieren nicht nur von einer verbesserten Nutzererfahrung, sondern sichern sich auch Wettbewerbsvorteile. Wer zu lange wartet, riskiert hohe Strafen und mögliche Verkaufsverbote für nicht konforme Produkte und Dienstleistungen.

Fazit: Jetzt handeln – wir helfen Dir dabei!

Die Einführung des BFSG ist ein bedeutender Schritt hin zu einer inklusiveren digitalen Gesellschaft. Unternehmen, die sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, profitieren nicht nur von einer verbesserten Nutzererfahrung, sondern sichern sich auch Wettbewerbsvorteile. Wer zu lange wartet, riskiert hohe Strafen und mögliche Verkaufsverbote für nicht konforme Produkte und Dienstleistungen.

Wir von Skillisch Marketing helfen Dir dabei, Deine Website oder Deinen Online-Shop barrierefrei zu gestalten – sei es durch eine Neuentwicklung oder eine gezielte Optimierung bestehender Seiten. Lass Dich jetzt beraten und sorg dafür, dass Dein digitales Angebot für alle Menschen zugänglich ist!

Häufig gestellte Fragen zum Thema barrierefreie Website: Gesetz

Wer ist zur Erstellung barrierefreier Webseiten verpflichtet?

Das Gesetz gilt sowohl für B2C-Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Endkunden vertreiben, als auch für bestimmte B2B-Unternehmen, die mit öffentlichen Auftraggebern zusammenarbeiten. Wenn Dein Unternehmen beispielsweise mindestens 10 Mitarbeitende hat und einen Umsatz von über 2 Millionen Euro erzielt, bist Du verpflichtet, deine digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Auch Online-Shops, die ihre Produkte an Verbraucher verkaufen, fallen unter diese Regelung. Unternehmen, die Software oder digitale Dienstleistungen für den öffentlichen Sektor entwickeln, müssen besonders strenge Barrierefreiheitsstandards einhalten.

Was kostet eine barrierefreie Webseite?

Die Kosten für eine barrierefreie Webseite hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe der Seite, die vorhandene Infrastruktur und die notwendigen Anpassungen. Eine einfache Website kann ab XXX Euro barrierefrei gestaltet werden, während komplexere Unternehmensseiten oder Online-Shops höhere Investitionen erfordern. Wichtig ist, dass Barrierefreiheit nicht als einmalige Ausgabe, sondern als langfristige Optimierung betrachtet wird. Wir von Skillisch Marketing unterstützen Dich dabei, die beste Lösung für Dein Budget zu finden.

Ist WordPress barrierefrei?

WordPress bietet zahlreiche Möglichkeiten zur Erstellung barrierefreier Webseiten, aber nicht alle Themes und Plugins sind standardmäßig barrierefrei. Viele der offiziellen WordPress-Themes sind bereits für Barrierefreiheit optimiert, doch individuelle Anpassungen sind oft erforderlich. Plugins wie „WP Accessibility“ oder „Accessible Poetry“ können dabei helfen, eine WordPress-Website barrierefrei zu gestalten. Wichtig ist, dass Inhalte strukturiert, Farben mit ausreichend Kontrast gewählt und interaktive Elemente für Screenreader optimiert werden.

Was versteht man unter Barrierefreiheit im Internet?

Barrierefreiheit im Internet bedeutet, dass Webseiten und digitale Anwendungen für alle Menschen, unabhängig von ihren körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, nutzbar sind. Das betrifft zum Beispiel Menschen mit Sehbehinderungen, die Screenreader verwenden, oder Nutzer mit motorischen Einschränkungen, die eine alternative Navigation benötigen. Ziel ist es, dass jeder Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen hat, ohne auf Hilfe angewiesen zu sein. Dies umfasst sowohl technische Aspekte wie HTML-Struktur und Tastatursteuerung als auch gestalterische Elemente wie Farbkontraste und Schriftgrößen.

Was muss alles barrierefrei sein?

Barrierefreiheit betrifft nicht nur Websites, sondern auch eine Vielzahl digitaler Anwendungen und physischer Geräte. Dazu gehören Websites, Online-Shops, Apps, Software, elektronische Dokumente, Kontaktformulare und Check-in-Automaten. Besonders betroffen sind Anbieter von Bankdienstleistungen, E-Books, Messenger-Diensten und öffentlichen Verkehrsmitteln, die ihre digitalen Services barrierefrei gestalten müssen. Unternehmen, die diese Vorgaben nicht einhalten, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust potenzieller Kunden.

Was passiert, wenn eine Webseite bis Juni 2025 nicht barrierefrei ist?

Unternehmen, die ihre Webseiten bis zum Stichtag im Juni 2025 nicht barrierefrei gestaltet haben, müssen mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Abmahnungen, hohe Bußgelder und Verkaufsverbote für digitale Produkte und Dienstleistungen, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zudem kann eine nicht barrierefreie Website das Unternehmensimage negativ beeinflussen und Kunden abschrecken. Wer frühzeitig handelt, vermeidet rechtliche Probleme und verbessert gleichzeitig die Benutzerfreundlichkeit seiner digitalen Angebote.

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Ruben Killisch
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