Finanzielle Unterstützung speziell für Klein- und Mittelständische Unternehmen

Einige unserer Leistungen sind förderfähig. Hier erklären wir dir, wie du eine Unterstützung für deinen Marketingprozess erhalten und mehr aus deinem Budget herausholen kannst.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU des BAFA

Durch dieses Förderprogramm kannst du Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Auch wir sind eingetragen und decken den Bereich der Beratung im Marketing ab. Je nach Bundesland kannst du dabei 50% oder 80% der Kosten für die Beratung erstattet bekommen. Und das nicht nur einmalig. Gern erklären wir dir die genauen Möglichkeiten für dein Unternehmen in einem persönlichen Gespräch.

Zielgruppe

Klein- und Mittelständische Unternehmen

Bundesland

alle

Förderfähige Ausgaben

bis 3.500 €

Zuschuss

je nach Region zwischen 50 bis 80 %

Wie geht's?

Wir übernehmen den Förderprozess für dich. In einem Erstgespräch besprechen wir gemeinsam die Beratungsinhalte. Wir analysieren deinen Bedarf und den Markt, entwickeln ein Konzept und beraten dich zu den relevanten Marketing-Schwerpunkten. Um den Antrag, die Berichterstattung und die Einreichung aller Unterlagen brauchst du dir keine Sorgen machen. Das übernehmen wir für dich. Dabei wird deine Zeit nur für relevante Informationen zu deinem Unternehmen, Unterschriften und wenigen Formularen benötigt. Wir bleiben so lange am Ball, bis dir der Zuschuss ausgezahlt wird.

Für wen?

Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Außerdem
Klein- und Mittelständische Unternehmen in Deutschland, die:

  • weniger als 250 Personen beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft

Was bringt's?

  • Zugang zu professionellen Beratungsleistungen
  • Marketing Strategie für deine Sichtbarkeit im Markt
  • Präzise Handlungsempfehlungen von Experten
  • Förderung von Marketingberatungen durch den Bund
  • Reduktion der Beratungskosten im Rahmen bis 3.500 € (netto) um 50% bzw. 80 % je nach Bundesland

Nicht förderfähig sind:

  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen
  • Unternehmen mit öffentlichen und religiösen Beteiligungen
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dieses droht
  • Unternehmen der Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung
  • Seminare und Workshops
  • Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
  • Vermittlungstätigkeiten
  • Rechts- und Steuerberatung, gutachterliche Stellungsnahmen
  • Beratungen, die den Verkauf / Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen zum Inhalt haben
  • Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker

Betriebsberatung und Coaching der SAB

Ziel der Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank “Betriebsberatung” und “Coaching” ist, klein- und mittlere Unternehmen in In- und ausländischen Märkten zu stärken, bei der Markterschließung zu unterstützen. Diese Förderprogramme setzen wir mit dem Qualitätssicherer der Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung GmbH für Sie um.

Die Ellipsis tritt als unabhängiger Projektpartner für maßgeschneiderte Unternehmensentwicklung in höchster Qualität und Sicherheit auf und unterstützt den Förderprozess durch umfassendes Projektmanagement und Qualitätssicherung. So gibt es beispielsweise ein digitalisiertes Antragsverfahren, was den gesamten Prozess vereinfacht und uns genau dahin führt, wo wir hin wollen – zur Digitalisierung!

Durch dieses Förderprogramm kannst du Beratungsleistungen im Freistaat Sachsen durch autorisierte Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Auch wir sind eingetragen und decken den Bereich der Beratung im Marketing ab. Dabei kannst du in einem Rahmen von bis zu 20.000 € bis zu 50 % der Kosten für die Beratung und Qualitätssicherung erstattet bekommen. Und das nicht nur einmalig. Gern erklären wir dir die genauen Möglichkeiten für dein Unternehmen in einem persönlichen Gespräch.

Zielgruppe

Klein- und Mittelständische Unternehmen

Bundesland

Sachsen

Förderfähige Ausgaben

bis 20.000 €

Zuschuss

bis 50 %

Logo SAB
Logo Ellipsis in weiss

Wie geht's?

Die Ellipsis übernimmt den Förderprozess für dich. Dabei kümmert sie sich um die Antragstellung, Einreichung und Sicherung der Förderung und des Zuschusses. Wir konzentrieren uns voll auf die Beratung und Umsetzung für dein Marketing. In einem Erstgespräch besprechen wir gemeinsam die Beratungsinhalte. Die Ellipsis wird dir das Förderprogramm und alle Eckdaten und Konditionen erklären.

Ist der Zuschuss bewilligt, startet unsere Beratung im Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Wir bearbeiten gemeinsam die Beratungsschwerpunkte, rechnen monatlich unsere Tage ab und erstatten am Ende der Beratung einen ausführlichen Bericht. Die Ellipsis bleibt am Ball, bis dir der Zuschuss ausgezahlt wird.

Für wen?

Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der freien Berufe, die:

  • weniger als 250 Personen beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft

Eine Beratungsförderung kann innerhalb von 12 Monaten nur einmal in Anspruch genommen werden. Coaching zum selben Schwerpunkt ist von Beratungspause ausgenommen.

Was bringt's?

  • Zugang zu professionellen Beratungsleistungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung neu erworbenen Know-hows
    Marketing Strategie UND
  • Umsetzung für Ihre Sichtbarkeit im Markt
  • Präzise Handlungsempfehlungen UND Umsetzung dieser von Experten
  • Reduktion der Kosten im Rahmen bis 20.000 € (netto) um bis zu 50%

Nicht förderfähig sind Beratungen:

  • zur Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001,
  • zur Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten oder die Erstellung von Software zum Inhalt haben,
  • die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommenen werden oder solche, die der Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten dienen,
  • die zu den gewöhnlichen Betriebskosten eines Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatungen oder Werbung,
  • die auf die Erlangung von öffentlichen Hilfen gerichtet sind sowie,
  • die eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen zum Gegenstand haben.