Finanzielle Unterstützung speziell für Klein- und Mittelständische Unternehmen

Einige unserer Leistungen sind förderfähig. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie eine Unterstützung für Ihren Marketingprozess erhalten und mehr aus Ihrem Budget herausholen können.

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU des BAFA

Durch dieses Förderprogramm können Sie Beratungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Auch wir sind eingetragen und decken den Bereich der Beratung im Marketing ab. Je nach Bundesland können Sie dabei 50% oder 80% der Kosten für die Beratung erstattet bekommen. Und das nicht nur einmalig. Gern erklären wir Ihnen die genauen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch.

Zielgruppe

Klein- und Mittelständische Unternehmen

Bundesland

alle

Förderfähige Ausgaben

bis 3.500 €

Zuschuss

je nach Region zwischen 50 bis 80 %

Wie geht's?

Wir übernehmen den Förderprozess für Sie. In einem Erstgespräch besprechen wir gemeinsam die Beratungsinhalte. Wir analysieren Ihren Bedarf und den Markt, entwickeln ein Konzept und beraten Sie zu den relevanten Marketing-Schwerpunkten. Um den Antrag, die Berichterstattung und die Einreichung aller Unterlagen brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Das übernehmen wir für Sie. Dabei wird Ihre Zeit nur für relevante Informationen zu deinem Unternehmen, Unterschriften und wenigen Formularen benötigt. Wir bleiben so lange am Ball, bis Ihnen der Zuschuss ausgezahlt wird.

Für wen?

Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Außerdem
Klein- und Mittelständische Unternehmen in Deutschland, die:

  • weniger als 250 Personen beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft

Was bringt's?

  • Zugang zu professionellen Beratungsleistungen
  • Marketing Strategie für Deine Sichtbarkeit im Markt
  • Präzise Handlungsempfehlungen von Experten
  • Förderung von Marketingberatungen durch den Bund
  • Reduktion der Beratungskosten im Rahmen bis 3.500 € (netto) um 50% bzw. 80 % je nach Bundesland

Nicht förderfähig sind:

  • gemeinnützige Unternehmen und Vereine sowie Stiftungen
  • Unternehmen mit öffentlichen und religiösen Beteiligungen
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder dieses droht
  • Unternehmen der Unternehmens-, Rechts- und Steuerberatung
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung
  • Seminare und Workshops
  • Beratungen, die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden
  • Vermittlungstätigkeiten
  • Rechts- und Steuerberatung, gutachterliche Stellungsnahmen
  • Beratungen, die den Verkauf / Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen zum Inhalt haben
  • Ärztinnen/Ärzte, Zahnärztinnen/Zahnärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten und Heilpraktikerinnen/Heilpraktiker

Betriebsberatung und Coaching der SAB

Ziel der Förderprogramme der Sächsischen Aufbaubank “Betriebsberatung” und “Coaching” ist, klein- und mittlere Unternehmen in In- und ausländischen Märkten zu stärken, bei der Markterschließung zu unterstützen. Diese Förderprogramme setzen wir mit dem Qualitätssicherer der Ellipsis Ellipsis Gesellschaft für Unternehmensentwicklung GmbH für Sie um.

Logo SAB
Logo Ellipsis in weiss

Die Ellipsis tritt als unabhängiger Projektpartner für maßgeschneiderte Unternehmensentwicklung in höchster Qualität und Sicherheit auf und unterstützt den Förderprozess durch umfassendes Projektmanagement und Qualitätssicherung. So gibt es beispielsweise ein digitalisiertes Antragsverfahren, was den gesamten Prozess vereinfacht und uns genau dahin führt, wo wir hin wollen. Zur Digitalisierung!

Durch dieses Förderprogramm können Sie Beratungsleistungen im Freistaat Sachsen durch autorisierte Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Auch wir sind eingetragen und decken den Bereich der Beratung im Marketing ab. Dabei können Sie in einem Rahmen von bis zu 20.000 € bis zu 50 % der Kosten für die Beratung und Qualitätssicherung erstattet bekommen. Und das nicht nur einmalig. Gern erklären wir Ihnen die genauen Möglichkeiten für Ihr Unternehmen in einem persönlichen Gespräch.

Zielgruppe

Klein- und Mittelständische Unternehmen

Bundesland

Sachsen

Förderfähige Ausgaben

bis 20.000 €

Zuschuss

bis 50 %

Wie geht's?

Die Ellipsis übernimmt den Förderprozess für Sie. Dabei kümmert sie sich um die Antragstellung, Einreichung und Sicherung der Förderung und des Zuschusses. Wir konzentrieren uns voll auf die Beratung und Umsetzung für Ihr Marketing. In einem Erstgespräch besprechen wir gemeinsam die Beratungsinhalte. Die Ellipsis wird dir das Förderprogramm und alle Eckdaten und Konditionen erklären.

Ist der Zuschuss bewilligt, startet unsere Beratung im Zeitraum von bis zu 6 Monaten. Wir bearbeiten gemeinsam die Beratungsschwerpunkte, rechnen monatlich unsere Tage ab und erstatten am Ende der Beratung einen ausführlichen Bericht. Die Ellipsis bleibt am Ball, bis Ihnen der Zuschuss ausgezahlt wird.

Für wen?

Selbstständige, Familienunternehmen, Personengesellschaften und Vereinigungen oder sonstige Einheiten, die regelmäßig eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, sowie Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder zu begünstigender Betriebsstätte im Freistaat Sachsen und Angehörige der freien Berufe, die:

  • weniger als 250 Personen beschäftigen
  • einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR erzielen oder deren Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 43 Mio. EUR beläuft

 

Eine Beratungsförderung kann innerhalb von 12 Monaten nur einmal in Anspruch genommen werden. Coaching zum selben Schwerpunkt ist von Beratungspause ausgenommen.

Was bringt's?

  • Zugang zu professionellen Beratungsleistungen
  • Unterstützung bei der Umsetzung neu erworbenen Know-hows
    Marketing Strategie UND
  • Umsetzung für Ihre Sichtbarkeit im Markt
  • Präzise Handlungsempfehlungen UND Umsetzung dieser von Experten
  • Reduktion der Kosten im Rahmen bis 20.000 € (netto) um bis zu 50%

Nicht förderfähig sind Beratungen:

  • zur Einführung und Aktualisierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001,
  • zur Ausarbeitung von Verträgen, Buchführungsarbeiten oder die Erstellung von Software zum Inhalt haben,
  • die fortlaufend oder in regelmäßigen Abständen in Anspruch genommenen werden oder solche, die der Erfüllung gesetzlicher oder behördlicher Pflichten dienen,
  • die zu den gewöhnlichen Betriebskosten eines Unternehmens gehören, wie routinemäßige Steuer- oder Rechtsberatungen oder Werbung,
  • die auf die Erlangung von öffentlichen Hilfen gerichtet sind sowie,
  • die eine Verlagerung der Geschäftstätigkeit an einen Standort außerhalb von Sachsen zum Gegenstand haben.

FAQ - Fragen und Antworten rund um das Thema Förderung

Was ist go-digital?

Durch eine Förderung mit Hilfe von “Go‑Digital” können Sie  Beratungs- und Umsetzungsleistungen durch autorisierte Beratungsunternehmen in Anspruch nehmen. Auch wir sind eingetragen und decken den Bereich der digitalen Markterschließung ab. Teilweise können Sie dabei bis zu 50% der Kosten zurückerstattet bekommen.

Was brauchst du?

Für die Förderung benötigen Sie weniger als 100 Mitarbeiter, eine Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen (im Vorjahr des Vertragsabschlusses) und Förderfähigkeit gemäß De-minimis-Verordnung.

Was bringt's?

Unser Leistungsangebot bietet Ihnen eine maßgeschneiderte Online-Marketing-Strategie, professionellen Aufbau Ihrer Internetpräsenz, Unterstützung beim Aufbau eines Online-Shops sowie Hilfe bei der Nutzung externer Verkaufsplattformen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei Social-Media, Website-Monitoring und Content-Management zur Seite. Mit unserem Angebot erreichen Sie effektiv Ihre Online-Ziele.

Wie geht's?

Der gesamte Ablauf zur Förderung findet über Uns als Dein Beratungsunternehmen statt. Im ersten Schritt setzen wir uns zusammen und ermitteln die notwendigen Dienstleistungen für Ihre digitale Markterschließung. So entsteht ein Konzept, welches wir im Nachhinein Schritt für Schritt umsetzen können.
Neben der Umsetzung übernehmen wir den gesamten Förderprozess – wir stellen den nötigen Antrag, sowie die Rechnungen und erstatten Bericht.
Abschließend erhalten Sie Ihre Rechnung – bereits gefördert!

Wer darf nicht?

Nicht förderfähig sind Unternehmen aus den Bereichen Wirtschafts- und Unternehmensberatung, Rechts- und Steuerberatung, Weiterbildung sowie freie Berufe gemäß §18 EStG. Auch gemeinnützige Unternehmen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen des öffentlichen Rechts und Religionsgemeinschaften sowie deren Beteiligungen sind nicht förderfähig. Ebenso ausgeschlossen sind Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei, Aquakultur und insolvente Unternehmen.

Wer unterstützt?

Als Dritter schaltet sich immer ein Qualitätssicherer mit ein und unterstützt Sie und uns bei dem gesamten Prozess. Dadurch sind alle Beteiligten abgesichert und jeder erhält genau das, was er sich vorstellt.

Sie wollen mehr Informationen? Hier geht’s direkt zu go-digital:

www.bmwi.de/Redaktion