Allgemeine Geschäfts­bedingungen

  1. Vertragspartner

    1. Vertragspartner sind die Skillisch Marketing GmbH (im Folgenden Skillisch genannt), Blasewitzer Str. 9, 01307 Dresden und der Auftraggeber.
  2. Geltungsbereich

    1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
    2. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt
  3. Vertragsgegenstand

    1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie aus den in den weiteren Vertragsunterlagen (wie Angebot, Leistungsbeschreibungen, Bestellbestätigungen) getroffenen Regelungen. Diese regeln die Erbringung von Leistungen durch die Skillisch an den Kunden.
  4. Verträge und Angebote

    1. In den Vertragsunterlagen genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von der Skillisch schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.
    2. Alle Angebote der Skillisch sind freibleibend und unverbindlich. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen vom Angebot behält sich die Skillisch auch nach der Annahme des Angebotes durch den Kunden vor.
  5. Angebot und Vertragsabschluss

    1. Sofern eine Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von zwei Wochen annehmen.
  6. Leistungen der Skillisch

    1. Die Leistungen der Skillisch ergeben sich aus der jeweiligen produktspezifischen Leistungsbeschreibung.
    2. Gehören gemäß der Leistungsbeschreibung die Konzepte beziehungsweise ITInfrastruktur und Software zum Leistungsumfang, verbleiben diese im Eigentum der Skillisch.
    3. Skillisch ist berechtigt, die Leistungen durch Dritte als Subunternehmer zu erbringen, haftet jedoch nicht für die Leistungserbringung von Subunternehmern.
    4. Skillisch oder von ihr beauftragte Subunternehmer erbringen die in den Leistungsbeschreibungen vereinbarten Leistungen, soweit nicht abweichend geregelt, in Ländern der Europäischen Union. Skillisch oder von ihr beauftragte Subunternehmer können den Ort der Leistungserbringung nach eigenem Ermessen auch in Länder außerhalb der Europäischen Union verlagern, soweit dem Kunden hieraus keine erheblichen Nachteile entstehen.
    5. Bei einer Verlagerung von Leistungen in Länder außerhalb der Europäischen Union, die nicht in der Leistungsbeschreibung genannt sind, informiert die Skillisch den Kunden über die geplante Verlagerung. Sofern die Skillisch vom Kunden nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Verlagerung über schwerwiegende Gründe, die eine Verlagerung nicht zulassen, informiert wird, gilt diese Verlagerung als vom Kunden genehmigt.
    6. Als Erfolgsort gelten die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Leistungsübergabepunkte. Sofern kein Leistungsübergabepunkt vereinbart ist, gilt im Zweifel als Erfolgsort der Standort, an dem die jeweilige Leistung erbracht wird.
  7. Überlassene Unterlagen

    1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterlagen, wie z. B. Konzepte, Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 2 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.
  8. Preise und Zahlung

    1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten in der DACH Region eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des vom Kunden unterzeichneten Angebotes. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
    3. Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Skillisch berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
    4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Skillisch für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
    5. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
  9. Fälligkeit und Vergütung

    1. Die Vergütung ist, soweit nicht anders vereinbart, bei Ablieferung des Werkes fällig.
    2. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
    3. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 50% der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung und 50% nach Fertigstellung.
    4. Skillisch ist berechtigt bei hohen Produktionskosten von Druckerzeugnissen oder Werbemitteln bei dem Auftraggeber Vorkasse zu verlangen.
  10. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

    1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
    2. Skillisch ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Agentur entsprechende Vollmacht zu erteilen.
    3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung die Agentur abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die Agentur im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
    4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
    5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  11. Eigentumsvorbehalt

    1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
    2. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
    3. Skillisch ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Skillisch dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur geändert werden.
    4. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Skillisch.
  12. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

    1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Agentur Korrekturmuster vorzulegen.
    2. Die Produktionsüberwachung durch die Agentur erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Skillisch berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Agentur mindestens 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Skillisch ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  13. Haftung

    1. Eine Haftung der Skillisch für die rechtliche Zulässigkeit einer Werbemaßnahme entfällt, wenn die Maßnahme auf ausdrückliche schriftliche Weisung des Auftraggebers durchgeführt wird. Keinesfalls haftet der Auftragnehmer wegen in der Werbung enthaltener Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers.
    2. Skillisch haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    3. Skillisch verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet er für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
    4. Sofern Skillisch notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Skillisch haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
    5. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.
    7. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet Skillisch nicht.
    8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach Abnahme des Werkes.
    9. Für Änderungen an dem Webauftritt und damit an den von Skillisch geleisteten Dienstleistungen durch Dritte haftet Skillisch nicht. Die Inhalte unterliegen keiner Kontrolle durch Skillisch als Auftragnehmer. Skillisch übernimmt aus diesem Grund auch keine Haftung für Korrektheit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit, Authentizität, Freiheit von Rechtsverletzungen Dritter, Virenfreiheit oder Geeignetheit dieser Inhalte.
  14. Vertraulichkeit und Referenz

    1. Die Parteien werden alle zu ihrer Kenntnis gelangenden Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse streng vertraulich behandeln.
    2. Die Agentur darf den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien und Zusammenhängen als Referenzkunden nennen.
    3. Eine Angabe der Agentur als Referenz ist dem Kunden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Agentur gestattet.
  15. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

    1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Skillisch behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  16. Zurückbehaltungsrechte

    1. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  17. Sonstiges

    1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
    2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
    3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oderundurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Es gelten unsere AGB in der jeweiligen Fassung. Diese können auf Grund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse jederzeit geändert werden.

Gerne berate ich Sie bei Fragen persönlich

Ruben Killisch